Hasse-Möbel-Collection GmbH, Am Lütgenberg 4, 32689 Kalletal (Stand 01/2017)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Hasse-Möbel-Collection GmbH (Verwenderin) an Dritte, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ein Anerkenntnis durch die Verwenderin mindestens in Textform stattgefunden hat, welches sich immer nur auf das Einzelgeschäft bezieht.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

Angebote erfolgen stets unverbindlich und freibleibend. Soweit nicht anders bezeichnet, sind sämtliche Preisangaben Netto, also zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden MwSt. frei Geschäftssitz der Verwenderin. Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn dieselben von der Verwenderin mindestens in Textform bestätigt worden sind. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Bezeichnungen, technische Daten, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn ihre genaue Einhaltung ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
Zum Skontoeinbehalt ist der Käufer nicht berechtigt. Zahlt der Käufer binnen einer Frist von 30 Tagen nach Datum der Rechnungserstellung nicht, kommt er automatisch in Verzug. Die entstehenden Rechtsfolgen bestimmen sich nach den gesetzlichen Regelungen.

§ 4 Rücktrittsrecht / Weitere Rechte

Liegt nach den gesetzlichen Regelungen Zahlungsverzug des Käufers vor, kann die Verwenderin nach fruchtloser Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten.
Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag durch den Käufer an Dritte bedürfen der Zustimmung durch die Verwenderin.
Eine Aufrechnung des Käufers gegen Ansprüche der Verwenderin ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 5 Lieferung

Die angegebenen Leistungs- und Liefertermine sind unverbindlich. Sind von der Verwenderin Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

§ 6 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Verwenderin verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der Verwenderin unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der der Verwenderin aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum der Verwenderin.
Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für weitere Forderungen der Verwenderin gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Wird die in Eigentum der Verwenderin stehende Ware mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt, verbunden oder verarbeitet, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentums- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an die Verwenderin zur Sicherheit ab.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.
Auf Verlangen des Käufers ist die Verwenderin zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und/oder für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

§ 8 Gewährleistung

8.1
Die Gewährleistung wird nach den gesetzlichen Bestimmungen erbracht. Zeigen sich Mängel, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat zu erfolgen in Textform. Ist der Kunde Kaufmann im Rechtssinne, so gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht des § 377 HGB uneingeschränkt.
Sollte eine Nacherfüllung erforderlich sein, ist die Verwenderin zur eigenen Ausübung des Wahlrechts bzgl. Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt.

8.2

Leistungsort der Gewährleistungsrechte ist der Geschäftssitz von der Verwenderin. Eine Übernahme der Mehrkosten der Mängelbeseitigung, sofern die Kaufsache an einen anderen Ort als den Leistungsort des Kaufvertrages verbracht wurde, wird ausgeschlossen.

8.3

Sollte sich das Gewährleistungsverlangen des Kunden wegen Fehlens eines Gewährleistungsmangels als unberechtigt herausstellen, so ist der Kunde verpflichtet, die bis zum Erkennen dieses Umstandes entstandenen Kosten der vermeintlichen Mängelbeseitigung im Rahmen der Ortsüblichkeit zu übernehmen. 8.4
Die Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Sachen in einem Jahr ab Gefahrübergang. Hiervon abweichend ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn die Kaufsache gebraucht ist. Diese Ausschlüsse bzw. Verkürzung der Gewährleistung gelten nicht, sofern der Mangel durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde oder zwingend gesetzlich gehaftet wird, oder der Mangel in einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gegeben ist.

§ 9 Garantie

Sofern nicht schriftlich fixiert, werden von der Verwenderin keine Garantiezusagen oder Zusicherungen im Rechtssinne außerhalb der gesetzlich bestehenden Gewährleistungsrechte abgegeben.

§ 10 Haftungsbeschränkung

Sämtliche Schadenersatzansprüche, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden sowie Ersatz für entgangenen Gewinn, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht oder es wird gesetzlich zwingend gehaftet. Diese Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 11 Gerichtsstand / Rechtswahl / Vertragssprache

Die Vertragssprache ist deutsch. Werden Vertragsexemplare oder Teile zusätzlich in einer anderen Sprache abgefasst, so gilt bei Unklarheiten oder Abweichungen die deutschsprachige Version.
Der Vertrag einschließlich der Form seines Zustandekommens und sämtliche sich aus ihm ergebenden Rechte und Pflichten unterstehen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der Verwenderin. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.